Tipps zu Kostentägern

Treppenlifte erscheinen bei der Anschaffung relativ teuer. Für das Aufmaß der Treppe, Konstruktion, Fertigung, Transport, Montage, Behördengängen und vieles mehr entsteht der beauftragten Fachfirma erheblicher Zeit- und Arbeitsaufwand. Je nach Ausführung des Treppenliftes kann ein Treppenlift mit allen Nebenkosten zwischen 7.500 und 25.000 €, selten auch mehr kosten.

In bestimmten Fällen wird der Treppenlift von Kostenträgern bezuschusst oder sogar vollständig bezahlt. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit muss regelmäßig die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft die Anschaffung aller Anlagen und Einrichtungen bezuschussen, die dem Geschädigten ein Verbleiben in den eigenen vier Wänden erlauben.

Muss ein Treppenlift aufgrund eines unverschuldeten Unfalles angeschaft werden, so zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die Treppenliftanschaffung.

Aber es gibt auch andere mögliche Kostenträger wie die überörtlichen Sozialhilfeträger bei einer zuständigen Regierung, die Hauptfürsorgestellen, das Arbeitsamt (bei Unfällen im privaten Bereich oder Krankheit) oder die Landesversicherungsanstalt sowie die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.

Sollten Sie in einer Pflegestufe eingruppiert sein oder eine Eingruppierung beantrag haben, so bezuschussen nach § 40 Abs 4 SGB XI (SGB Sozialgesetzbuch) die Pflegekassen die Anschaffung eines Treppenliftes. Voraussetzung ist, dass durch den Lift die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird oder eine mögliche selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder hergestellt wird. Der Höchstbetrag für Maßnahmen der Wohnfeldverbesserung liegt derzeit bei 2500 € je Maßnahme.